FÜR MITGLIEDER
Sicherheitshinweise und Datenschutz
Was die Kamera am Eingang aufnimmt, wer sie ansieht und welche Rechte Sie haben.
Datenschutzhinweis zur Check-In-Kontrolle mit Videoüberwachung
Rechtsgrundlagen der Check-In-Kontrolle
Die Videoüberwachung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zweck und Interesse der Überwachung sind die Wahrnehmung des Hausrechts sowie die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Zweck und Interessen
Die Videoüberwachung dient ausschließlich der Überprüfung der Zugangsberechtigung. Dabei wird nur der Eingangsbereich des Studios überwacht. Eine Überwachung der Trainingsbereiche findet ausdrücklich nicht statt. Durch Hinweise im Eingangsbereich wird transparent auf die Videoüberwachung aufmerksam gemacht.
Interessenabwägung
Die Überwachung des Eingangsbereichs entspricht den berechtigten Erwartungen der Mitglieder, insbesondere bei personallosen Fitnessstudios, die bis zu 24 Stunden geöffnet sind. Um Eingriffe in die Privatsphäre zu minimieren, setzen wir folgende Maßnahmen ein:
- Verpixelung der Videosegmente: Bereiche werden anonymisiert dargestellt.
- Niedrige optische Auflösung: Keine biometrische Datenverarbeitung.
- Minimale Speicherdauer: Aufzeichnungen werden nach spätestens 48 Stunden gelöscht, in Ausnahmefällen nach 72 Stunden.
Erforderlichkeit der Maßnahmen
Eine Videoüberwachung ist notwendig, da alternative Maßnahmen wie Zutrittskontrollen durch Personal oder regelmäßige Kontrollgänge mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wären. Diese Maßnahmen wären weder wirtschaftlich tragbar noch effektiv im Rahmen unseres Konzepts eines personallosen Fitnessstudios.
Speicherdauer der Videoaufzeichnungen
Die Aufzeichnungen werden in der Regel nach 24 Stunden gelöscht. In Einzelfällen können sie für 48 bis maximal 72 Stunden gespeichert werden, um sicherzustellen, dass sie bei Bedarf ausgewertet werden können.
Dokumentation und Rechenschaftspflicht
- Grundlage der Datenverarbeitung: Die Datenverarbeitung erfolgt durch die Bories Fitness GmbH, die sich gegebenenfalls Unterdatenverarbeiter bedienen darf.
- Keine personenbezogenen Daten: Durch die Verpixelung und die Verarbeitung ausschließlich der Check-In-Zeit werden keine personenbezogenen Daten im datenschutzrechtlichen Sinne verarbeitet.
- Löschkonzept: Alle Videosegmente werden nach der Bearbeitung sofort gelöscht. Dieser Prozess wird dokumentiert und ist überprüfbar.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Aufnahmen sind verpixelt und nicht zurückrechenbar.
- Tonaufnahmen sind deaktiviert.
- Schwenkbare Kameras erfassen keine biometrischen Daten.
Datenübermittlung und Datensicherheit
Die Datenverarbeitung erfolgt unter Einhaltung der DSGVO. Sollten Daten ins Ausland übertragen werden, beispielsweise an Unterdatenverarbeiter außerhalb der EU, werden geeignete Schutzmaßnahmen wie Standardvertragsklauseln eingesetzt. Eine Datentransferfolgenabschätzung wurde durchgeführt, trotz ausschließlicher Übermittlung von nicht-personenbezogenen Daten.
Transparenz und Information
Im Eingangsbereich des Studios weisen Hinweisschilder auf die Videoüberwachung hin. Zusätzlich liegt ein ausführliches Informationsblatt zur Check-In-Kontrolle im Studio aus.
Hinweis: Unsere Maßnahmen zielen darauf ab, Ihre Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig Ihre Rechte und Interessen zu wahren. Bei Fragen zum Datenschutz oder zur Videoüberwachung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Hinweise auf die Rechte der Betroffenen
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen.
Aufsichtsbehörden der Länder
Stand: 26. August 2026